Werbung im Einklang mit der ePrivacy-Verordnung: Ist das noch möglich?

Nachdem am 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anwendung gefunden hat, beschäftigen sich Datenschützer und Betroffene nun mit dem nächsten großen Regelwerk: der ePrivacy-Verordnung. Diese soll die DSGVO ergänzen und sich mit den Kommunikationsdaten im Internet beschäftigen. Ursprünglich sollte die ePrivacy-Verordnung im gleichen Atemzug wie die DSGVO Anwendung finden, allerdings verzögert sich dieses Vorhaben. Grund dafür ist das Zögern des Europäischen Rates, der anders als die Kommission und das Parlament den Entwurf noch nicht abgesegnet hat.
Im Großen und Ganzen sollen keine Nutzerdaten mehr gespeichert oder analysiert werden, sofern im Vorfeld keine explizite Einwilligung des Nutzers erfolgt ist.
Doch damit trifft das Regelwerk Branchen, wie beispielsweise die Werbeindustrie, welche mit diesen Daten tagtäglich arbeitet. Es wird gar von einem „digitalen Untergang“ gesprochen, welcher den gesamten Industriezweig zusammenbrechen lassen soll. Doch was steckt dahinter? ‚
Die Angst und Bedenken vieler Berufstätigen die in der Werbeindustrie arbeiten wachsen stetig weiter, zu groß scheint der vermeintliche Super-GAU auszufallen. Deshalb fordern viele europäische Organisationen und Vereinigungen eine Veränderung des Entwurfes, damit möglichst kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Denn: während früher Medien und Verlage ihr Geld mit Anzeigenwerbung in herkömmlichen Zeitungen & Zeitschriften verdienten, müssen sie in Zeiten von zunehmender Digitalisierung ihre Einnahmen durch Bannerwerbung im Internet regeln. Eine Möglichkeit, die es bald schon nicht mehr geben könnte. Die Rede ist von 150.000 Arbeitsplätzen, die gefährdet sein sollen.

Was ist nach ePrivacy-Verordnung noch erlaubt?

Es stellt sich also nun die Frage, welche Art von Werbung im Internet überhaupt noch zulässig ist und wie sich das die Werbeindustrie zu Nutzen machen kann. Bislang wurde personalisierte Werbung mithilfe des Browserverlaufs des Benutzers betrieben. Dabei wurde während eines Webseitenbesuchs „getrackt“, was geklickt und gekauft wird. Die gesammelten Daten wurden in der Folge in einer ID zusammengefasst und in einem Datenpaket, dem sogenannten Cookie, gespeichert. Wenn der Nutzer ein paar Tage später wieder auf die Webseite kommt, kann sie diese Informationen abrufen, etwa welche Produkte er angesehen hat. Für Werbetreibende eine lohnende Herangehensweise, da sie so leicht an Nutzerdaten herkamen.
Datenschützer hingegen warnen vor einem Missbrauch dieser Cookes, da „Third-Party-Tracker“, also Dritte, über mehrere Webseiten nachvollziehen können, auf welchen Internetseiten man unterwegs war oder welchen E-Mail-Provider man benutzt.
Ab genau diesem Punkt hakt sich die ePrivacy-Verordnung ein, welche diese Art der Cookie-Nutzung unterbinden will. Demnach dürfen die gesammelten Daten nur genutzt werden, wenn der jeweilige Nutzer dem zugestimmt hat. Eine Webseite darf ebenfalls nicht die Bedingung stellen, dass Nutzer die Inhalte nicht einsehen dürfen, wenn sie das Tracking verbieten. Somit müssen solche Seiten für alle erreichbar sein. Durch Einstellungen im Internetbrowser soll es möglich sein, allen Websites standardmäßig zu verbieten, Tracker einzusetzen. Demnach wäre das Geschäft mit personalisierter Werbung nur noch möglich, wenn die Nutzer dem aktiv zustimmen.
Allerdings sollten Werbetätige nicht in Panik verfallen, da diese Regelungen letztendlich alle betreffen, daher sollte sich jeder darauf einstellen. So zum Beispiel mit dafür ausgelegten Opt-In oder Opt-Out-Lösungen, welche jedes Unternehmen implementieren kann.

Blick nach Brüssel

Wie unschwer zu erkennen ist, werden in naher Zukunft zahlreiche neue Regelungen und Gesetze gelten. Verlage und Medien kämpfen aber nach wie vor für Änderungen an der ePrivacy-Verordnung, aber die Frage ob und wann das passieren wird, ist eine gänzlich andere. Bis dahin schauen alle Betroffenen gespannt nach Brüssel, wo der aktuelle Entwurf der ePrivacy-Verordnung derzeit eingehend geprüft wird.

Nähere Informationen finden Sie unter: goo.gl/X1hwLC

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