1) Die Richtlinie 2002/58/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.
2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
1) Die Richtlinie 2002/58/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.
2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.