Jede Aufsichtsbehörde leistet einen Beitrag zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union. Zu diesem Zweck arbeiten die Aufsichtsbehörden untereinander sowie mit der Kommission nach Kapitel VII der Verordnung (EU) 2016/679 in den unter diese Verordnung fallenden Angelegenheiten zusammen.