Die Betreiber öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienste treffen Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, um den Erhalt unerwünschter Anrufe durch Endnutzer zu beschränken, und stellen den angerufenen Endnutzern außerdem folgende Möglichkeiten kostenlos zur Verfügung:
a) Sperrung eingehender Anrufe von bestimmten Rufnummern oder von anonymen Quellen;
b) Abstellung einer von einem Dritten veranlassten automatischen Anrufweiterschaltung zur Endeinrichtung des Endnutzers.