Hier finden Sie alles Wissenswertes zur ePrivacy-Verordnung, welche voraussichtlich Ende 2019 in Kraft treten wird.
Bleiben Sie mit uns auf dem neuesten Stand: Neben dem offiziellen Verordnungsentwurf finden Sie bei uns spannende Beiträge, in welchen über die aktuellen Entwicklungen der ePVO sowie über deren Bedeutung für die Praxis berichtet wird.
Ab dem 25. Mai 2018 findet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anwendung. Sie verfolgt unter anderem das Ziel, einheitliche Standards für den Datenschutz in Europa zu schaffen und den Datenschutz an den technischen Fortschritt anzupassen. Ergänzend dazu sollte ursprünglich ebenfalls am 25. Mai 2018 die sog. ePrivacy-Verordnung als Nachfolger der entsprechenden Richtlinie (sog. ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG) Anwendung finden. Bei dieser handelt es sich ebenfalls um einen EU-Rechtsakt, der unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt, ohne, dass er in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Die ePrivacy-Verordnung (ePVO) soll vor allem die Privatsphäre innerhalb des elektronischen Datenverkehrs schützen und dient damit dem Datenschutz in Fällen elektronischer Kommunikation. Im neuesten Vorschlag des Ratspräsidenten vom 13.04.2018 wurde in den Erwägungsgründen 2a, 2aa und 3 das Verhältnis zur DSGVO klargestellt. Erwägungsgründe dienen den Rechtsanwendern, die Vorschriften im Sinne des Gesetzgebers auszulegen. Die ePrivacy-Verordnung geht der Anwendung der DSGVO vor und erweitert den Anwendungsbereich auch auf juristische Personen im Bereich der elektronischen Kommunikation.
Die geplanten Änderungen durch die ePrivacy-VO sind für Diensteanbieter, App-Betreiber, Entwickler, Marketing-Abteilungen und Agenturen zum Teil gravierend und verlangen eine sorgfältige Evaluation der eigenen Prozesse und geplanten Projekte sowie eine genaue Beobachtung des weiteren Verlaufs des Gesetzgebungsprozesses.